Die Kfz-Haftpflichtversicherungsverträge sind meistens Jahresverträge und werden automatisch um ein Jahr verlängert, wenn sie nicht gekündigt werden. Somit können Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung jährlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt meist ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherungsunternehmen eingegangen sein muss. Damit Sie dies auch beweisen können, sollten Sie die Kündigung unbedingt per Einschreiben versenden.
Hier sind zwei Muster-Kündigungsschreiben, welche Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen können:
Muster-Kündigung 1
Muster-Kündigung 2
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Samstag, September 27th, 2008 at 23:33
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