Ordentliche Kündigung eines Zeitschriftenabos

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Das kennt jeder: Es klingelt an der Tür und ein Zeitschriften-Abo-”Verchecker” steht da und will ein/mehrere Abo’s verkaufen. Er macht ein so gutes Angebot, dass man es nicht ausschlagen kann und schließlich schließt man ein Zeitschriftenabo bei ihm ab. Doch nach mehreren Ausgaben stellt man fest, dass die Zeitschrift(en) doch nicht so gut sind wie beworben und man möchte das Abo kündigen. Außerordentliche Kündigung kann man vielen Fällen nicht durchsetzen, weil man einen gültigen Vertrag abgeschlossen hat und die Gegenseite die Zeitschriften pünktlich liefert. So bleibt nichts anderes übrig als ordentlich unter der Einhaltung von Kündigungsfristen zu kündigen. Viele Zeitschriftenverlage haben auch unterschiedlich lange Kündigungsfristen. Bei manchen kann man schon mit der nächsten Ausgabe kündigen, bei machen beträgt aber die Kündigungsfrist zwischen 2 Wochen und 3 Monate. Wenn man nicht rechtzeitig kündigt, hat man das Abo für weitere, im schlimmsten Fall 12 Monate an der Backe.

Warten Sie nicht bis zum letzten Zeitpunkt um das Abo zu kündigen. Machen Sie es sofort, denn man vergisst sehr schnell, dass man die Kündigung rausschicken wollte.

Wenn Sie nicht wissen, wann genau Ihr Abo endet und welche Kündigungsfrist eingehalten werden muss, können Sie dieses Kündigungsmuster verwenden:

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Kündigung des Mietvertrags

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten einen Mietvertrag zu kündigen. Bei dieser Musterkündigung geht es um die fristgerechte Kündigung. Das Gesetz schreibt vor, dass eine Kündigung des Mietvertrags schriftlich erfolgen muss. Außerdem muss das Kündigungsschreiben unmissverständlich und unterschieben sein. Dabei ist zu beachten, dass wenn im Mietvertrag mehrere Personen aufgeführt sind (z.B. Ehemann und Ehefrau), dann muss die Kündigung auch von allen Personen unterschieben werden. Die Kündigungsfristen sind ebenso gesetzlich geregelt. Der Mieter hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten und die Kündigungsfrist des Vermieters richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses. Für den Vermieter beträgt die Kündigungsfrist nach fünfjähriger Mietdauer sechs Monate und nach achtjähriger Mietdauer neun Monate jeweils zum Schluss eines Kalendermonats.

Als Mieter können Sie so ein Mietverhältnis problemlos kündigen: Read the rest of this entry »

Kündigung des Handyvertrags mit Rufnummermitnahme

Mobilfunk  Tagged , , , , , , , , , , , , , , , No Comments »

Für Sie lohnt sich der teuere Handyvertrag mit der langen Laufzeit nicht mehr und Sie wollen kündigen, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Natürlich wollen Sie aber die alte Handynummer mitnehmen. Bei der Kündigung des Handyvertrags müssen Sie dabei achten, dass das Kündigungsschreiben drei Monate vor dem Ablauf Ihres Vertrags beim Anbieter ankommt. Die meisten Anbieter haben eine 3-monatige Kündigungsfrist. Darin muss enthalten sein, dass Sie den Vertrag fristgerecht kündigen möchten, dass Sie die alte Handynummer zum anderen Anbieter mitnehmen wollen und dass Sie dem Anbieter die Einzugsermächtigung entziehen.

Hier können Sie sich ein Kündigungsmuster für „Kündigung des Handyvertrags mit der Rufnummer-Mitnahme“: Read the rest of this entry »


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