Kündigung der Teilkasko-Kfz-Versicherung

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AutoScout24-Groß macht günstigIst der Wagen in die Jahre gekommen, wird auch oft die Teilkasko-Kfz-Versicherung nicht mehr benötigt. Eine Haftpflichtversicherung reicht manchen vollkommen aus. Am 12. März 2009 haben wir Ihnen die Kündigung der Vollkasko Versicherung nahe gebracht. Bei der Kündigung der Teilkasko Autoversicherung muss eigentlich das Gleiche berücksichtigt werden. Dabei sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären, ob Sie sofort den Versicherungsvertrag ändern können, oder ob Sie nur zum Jahreswechsel unter Berücksichtigung der einmonatigen Kündigungsfrist wechseln können.

Für die Kündigung Ihrer Teilkasko KFZ-Versicherung können Sie folgende Musterkündigung verwenden:

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Kündigung der Vollkasko-Autoversicherung

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Vor einigen Jahren hat man sich ein neues Auto gekauft und natürlich eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen. Doch nach mehreren Jahren ist der Wagen nicht mehr so viel Wert, dass es sich lohnt, die Vollkasko-Versicherung weiterhin zu bezahlen und man entschließt sich, nur diese Zusatzversicherung zu kündigen. Dabei soll die Haftpflichtversicherung weiterhin bestehen bleiben. Bei vielen Versicherungen kann man den Vertrag jederzeit ändern aber es gibt auch welche, bei den man nur einmal am Jahresende eine Änderung vornehmen kann. Wenn es bei Ihrer Versicherung aus so ist, dann sollten Sie die Kündigungsfristen beachten. Meist 1 Monat vor dem Jahreswechsel.

Für die Kündigung Ihrer Vollkasko KFZ-Versicherung können Sie folgende Musterkündigung verwenden:

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Ordentliche Kündigung der Autoversicherung

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AutoScout24-Groß macht günstigEs kann sich lohnen am Ende des Jahres seine KFZ Versicherung zu wechseln. In manchen Fällen kann man bis zu 50% des Versicherungsbeitrages sparen. Jeder, der seine Autoversicherung kündigen will muss einige Punkte beachten. Will man zum 01.01 des neuen Jahres seine Versicherung wechseln, muss bis zum 30. November ordentlich gekündigt werden (Achtung!! Die Kündigung muss bis zum Stichtag, also der 30. November, beim Versicherer vorliegen!!). Es gibt hierbei noch eine Ausnahme, wenn das Versicherungsende nicht dem Jahresende entspricht. Dort gilt dann meistens eine Kündigungsfrist von einem Monat (z. B. wenn das Versicherungsende der 1.6. ist, muss die Kündigung bis zum 1.5 erfolgen).

Zu empfehlen ist, dass man vor dem Kündigen der alten Autoversicherung bereits die Zusage vom neuen Versicherer hat.

Falls man nun vor hat seine Versicherung zu wechseln, kann man diese Vorlage verwenden: Read the rest of this entry »


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