Für Sie lohnt sich der teuere Handyvertrag mit der langen Laufzeit nicht mehr und Sie wollen kündigen, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Natürlich wollen Sie aber die alte Handynummer mitnehmen. Bei der Kündigung des Handyvertrags müssen Sie dabei achten, dass das Kündigungsschreiben drei Monate vor dem Ablauf Ihres Vertrags beim Anbieter ankommt. Die meisten Anbieter haben eine 3-monatige Kündigungsfrist. Darin muss enthalten sein, dass Sie den Vertrag fristgerecht kündigen möchten, dass Sie die alte Handynummer zum anderen Anbieter mitnehmen wollen und dass Sie dem Anbieter die Einzugsermächtigung entziehen.
Hier können Sie sich ein Kündigungsmuster für „Kündigung des Handyvertrags mit der Rufnummer-Mitnahme“:
Kündigung des Handyvertrags mit der Rufnummer-Mitnahme
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